Deine Rechte als Azubi — was du wissen musst
Als Azubi hast du klare gesetzliche Rechte. Leider kennen viele Auszubildende diese nicht — und werden deshalb manchmal ausgenutzt. Hier erfährst du die wichtigsten Grundlagen.
Urlaubsanspruch
Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die genaue Anzahl hängt von deinem Alter und dem Tarifvertrag ab. Als Minderjähriger hast du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 25-30 Werktage Urlaub pro Jahr.
| Alter | Mindesturlaub |
|---|---|
| Unter 16 Jahre | 30 Werktage |
| 16 Jahre | 27 Werktage |
| 17 Jahre | 25 Werktage |
| Ab 18 Jahre | 24 Werktage (gesetzlich) |
Arbeitszeiten
Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche. Nachtarbeit (20-6 Uhr) und Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Erwachsene Azubis unterliegen dem allgemeinen Arbeitszeitgesetz (max. 10h/Tag).
Kündigung — was ist erlaubt?
In der Probezeit (1-4 Monate) kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen sofort beendet werden. Danach gilt: Du kannst mit 4 Wochen Frist kündigen. Der Betrieb kann nur aus wichtigem Grund (z.B. schwere Pflichtverletzung) fristlos kündigen. Formlose Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei Problemen wende dich an die zuständige Kammer (IHK oder HWK) oder an die Gewerkschaft. Du musst keine Rechtsverletzungen stillschweigend hinnehmen.
Weitere wichtige Rechte
- Recht auf Freistellung für die Berufsschule (inkl. Prüfungsvorbereitung)
- Recht auf kostenlose Ausbildungsmittel (Werkzeug, Arbeitskleidung etc.)
- Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis am Ende
- Recht auf angemessene Ausbildung (du darfst nicht nur Kaffee kochen)
- Mitgliedschaft im Betriebsrat-Wählergremium ab 18